Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäfte zwischen INDELO Thomas Stangl und dessen Kunden gelten stets und ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) INDELO Thomas Stangl. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird widersprochen, soweit diesen nicht ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt wurde. Abweichungen hiervon, insbesondere mündlich und/oder telefonisch sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Eine Änderung des Schriftformgebots bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird.
2. Angebot
Sämtliche Angebote von INDELO Thomas Stangl gelten freibleibend und unverbindlich, solange Gegenteiliges im Einzelfall nicht vereinbart wurde.
Preisangaben auf der Website, in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn dies in der Auftragsbestätigung von INDELO Thomas Stangl ausdrücklich bestätigt wird. Auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von INDELO Thomas Stangl liegen, werden nicht Inhalt des Angebots.
3. Vertragsabschluss
Verträge zwischen INDELO Thomas Stangl und dem Kunden gelten erst als abgeschlossen, wenn seitens INDELO Thomas Stangl eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet oder die Lieferung tatsächlich durchgeführt wurde.
Einwände gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung sind binnen 3 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung bei sonstiger Genehmigung geltend zu machen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Leistung und Gegenleistung
Kostenvoranschläge von INDELO Thomas Stangl sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von INDELO Thomas Stangl schriftlich veranschlagten, um mehr als 10 % übersteigen, wird INDELO Thomas Stangl den Kunden auf die höheren Kosten schriftlich hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
Preisangebote von INDELO Thomas Stangl erlangen mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges Verbindlichkeit. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen oder Lieferungen werden von INDELO Thomas Stangl gesondert verrechnet.
Preisangebote von INDELO Thomas Stangl gelten ab Werk bzw. ab Lager, exklusive Verpackung, Verladung, Versicherung. Von INDELO Thomas Stangl ausdrücklich eingeräumte Skonto, Rabatte, Warengutschriften etc. sind von den Verkaufspreisen zu berechnen. Ist eine Lieferung der Ware vereinbart, so umfassen die vereinbarten Lieferkosten ausdrücklich nicht das Abladen bzw. Vertragen der Ware. Etwaige Transportversicherungen sind vom Kunden zu besorgen.
Der Gegenleistungsanspruch von INDELO Thomas Stangl entsteht für jede einzelne Teilleistung, sobald diese erbracht wurde. INDELO Thomas Stangl ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Mehrkosten, die aufgrund vom Kunden beauftragter Überstunden bzw. Nacht- oder Sonntagsarbeit oder wegen einer von uns nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
Für auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Entwürfe, Planskizzen, Muster und dergleichen steht INDELO Thomas Stangl eine angemessene Entlohnung zu, selbst wenn weiterer Folge ein entsprechender Auftrag nicht erteilt wird.
5. Lieferbedingungen, Lieferfristen und -termine, Lieferung in Teilmengen
Lieferungen durch INDELO Thomas Stangl erfolgen grundsätzlich durch Bereitstellung der Ware zu Abholung. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager zuzüglich der Versandkosten, bei Frachtgut zuzüglich der Frachtkosten. Die Kosten richten sich grundsätzlich und soweit nichts anderes vereinbart ist nach dem Gewicht oder Format der Ware.
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden an die von ihm im Rahmen der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Sie geht spätestens mit der Aufgabe bei dem Zusteller oder Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich unversichert. Wird in Absprache mit dem Kunden eine Versand- oder Transportversicherung vereinbart, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten.
Vereinbarte Lieferfristen und -termine sind mangels schriftlicher Bestätigung durch INDELO Thomas Stangl nicht als Fixtermine bzw. -fristen zu verstehen. Ist die Lieferung in Verzug, so verlängert dies allenfalls die Zahlungsfrist des Kunden, berechtigt diesen jedoch nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche aufgrund eines Lieferverzuges von INDELO Thomas Stangl werden vom Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.
Angaben zu Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurden Fixtermine/Fixfristen schriftlich ausdrücklich zugesagt. Fristen beginnen mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
– Datum der Auftragsbestätigung oder
– Datum des Einganges der Bedungenen Anzahlung bzw. Eröffnung des vereinbarten Akkreditivs. Wobei der jeweils spätere Zeitpunkt zu veranschlagen ist.
INDELO Thomas Stangl ist berechtigt, Lieferungen in Teilmengen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen. Erfolgen Teillieferungen in Mengen, die von der für die Teillieferung vereinbarten Menge abweichen, so sind diese vom Kunden abzunehmen und zum aliquot berechneten Preis zu bezahlen, sofern die Abweichung nicht mehr als 10 % der vereinbarten Menge beträgt. Wird aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund Unbrauchbarwerdens eines großen bzw. wichtigen Arbeitsstücks bzw. Teils der Lieferung bei INDELO Thomas Stangl oder einem ihrer Lieferanten eine Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfristen unmöglich, so wird die Lieferfrist in angemessenen Umfang verlängert, ohne dass Lieferverzug oder Terminverlust eintritt.
6. Erfüllung und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen auf den Kunden bzw. Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand durch diesen abgeholt wurde bzw. bei Einlagerung der Ware im Lager von INDELO Thomas Stangl wie oben ausgeführt. Vereinbarungen über Güteprüfungen oder Probeware berühren den Zeitpunkt des Eigentums- und Gefahrenüberganges nicht. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein 6 Monate nach Auftragserteilung als abgerufen.
7. Zahlung, Aufrechnung, Zurückhaltung, Forderungsfall
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden, ist die Fakturensumme (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50 % vor Lieferung. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der Teilrechnung fällig. Gleiches gilt auch für Verrechnungsbeträge, die durch Nachlieferungen oder andere Leistungen über die ursprüngliche vereinbarte Leistung hinausgehen, unabhängig von der für die Hauptleistung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Zahlungen sind grundsätzlich durch Überweisung fristgerecht, ohne jeden Abzug, frei der Zahlstelle von INDELO Thomas Stangl in der Rechnung angegebene Währung zu leisten. Ist keine Währungsangabe ausgewiesen, so sind Euro-Beträge anzunehmen. Als Zahlungsdatum gilt der Tag des Einlanges des Geldbetrages bei INDELO Thomas Stangl oder ihre Zahlstelle.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten eines Rechtanwaltes anfallenden Kosten sind – soweit sie zweckdienlich und notwendig waren – entsprechend dem RATG Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen. Diese Kosten sind insbesondere auch im Rahmen eines Schadenersatzes zu tragen. Darüber hinaus gelten für jedes Mahnschreiben als Aufwandersatz Mahnkosten in Höhe von 25 Euro als vereinbart.
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von INDELO Thomas Stangl mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Gerechtfertigte und fristgerecht geltend gemachte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Zweifachen der voraussichtlichen Kosten der Mängelbehebung entsprechenden Teils des Rechnungsbetrages.
INDELO Thomas Stangl ist berechtigt, jederzeit Bonitätsauskünfte vom und über den Kunden einzuholen oder im Vorleistungsfall angemessene Sicherheiten zu fordern.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen, der Erbringung von Sicherheiten oder mit sonstigen Leistungen in Verzug, so ist INDELO Thomas Stangl berechtigt
– mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag bis zur Erbringung der Zahlung, Sicherheit oder sonstigen Leistungen zuzuwarten,
– eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen,
– den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen und
– eine Mahngebühr in Höhe von 25 Euro, sowie ab Fälligkeit der jeweiligen Teilbeträge Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. geltend zu machen, sowie
– nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Der Geschäftsführer des Kunden erteilt durch die Unterfertigung der ersten Bestellung nach AGB seine ausdrückliche Zustimmung, für durch den Kunden zu vertretende Forderungsausfälle, insbesondere im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden, persönlich und unbeschränkt zu haften. Er nimmt weiters zu Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass diese Haftung auch alle weiteren Bestellungen des Kunden bei INDELO Thomas Stangl umfasst, selbst wenn diese nicht seine eigenhändige Unterschrift tragen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller – auch zukünftiger – Forderungen Eigentum von INDELO Thomas Stangl. Diese gilt auch im Fall der Verbindung/Vereinigung der Ware oder des Werkes mit fremden oder eigenen Sachen des Kunden sowie im Fall der Be- und Verarbeitung.
Ist der Kunde Wiederverkäufer und berechtigt, die von INDELO Thomas Stangl Eigentum stehende Ware zu verkaufen, so sind eingehende Zahlungsbeträge unbeschadet der vom Kunden vorgenommen Widmung zunächst auf Zinsen und Kosten und in weiterer Folge auf Kapitalbeträge jener Rechnungen, die vom Kunden bereits weiterverkaufte oder verarbeitete Waren betreffen, anzurechnen. Erfüllen mehrere Rechnungsposten die gleichen Voraussetzungen, so ist der Zahlungsbetrag zunächst auf die jüngste Forderung anzurechnen.
Verkauft der Kunde im Eigentum von INDELO Thomas Stangl stehende Ware, so tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche aus Verkauf dieser Ware resultierenden Forderungen gegen seinen Abnehmer ab und verpflichtet sich, diese Forderungsabtretung in seinen Geschäftsbüchern zu vermerken. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf Wunsch von INDELO Thomas Stangl von Abtretung zu verständigen und INDELO Thomas Stangl entsprechende OP-Listen und Drittschuldnerverständigungen nachzuweisen.
Ware, die unter dem Eigentumsvorbehalt von INDELO Thomas Stangl steht, ist so zu kennzeichnen, dass der Eigentumsvorbehalt für Dritte erkennbar ist. Auch ohne Kennzeichnung der Ware wird jedoch so lange davon ausgegangen, dass die von von INDELO Thomas Stangl gelieferte Ware in ihrem Eigentum verblieben ist, wie der Kunde gegenüber diesen offenen Verbindlichkeiten hat.
Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von INDELO Thomas Stangl hinzuweisen und INDELO Thomas Stangl unverzüglich zu verständigen.
INDELO Thomas Stangl hat das Wahlrecht, ob sie die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes unter Vertragsrücktritt oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages ausübt. Sofern die Geltendmachung nicht ausdrücklich unter Rücktritt vom Vertrag erfolgt, gilt sie nicht als Vertragsrücktritt
9. Gewährleistung, Mängelrüge
Kunden von INDELO Thomas Stangl vereinbaren die Geltung der Regelungen des § 377 Unternehmensgesetzbuch (UGB) für sämtliche Leitungen von INDELO Thomas Stangl (Obliegenheit zur unverzüglichen Untersuchung der Leistung und Rüge eines allfälligen Mangels). Der Kunde hat allfällige Reklamationen längstens innerhalb 7 Tagen nach Leistung durch INDELO Thomas Stangl schriftlich geltend zu machen und zu begründen, damit eine entsprechende Überprüfung möglich ist. Sind Mängel aufgrund ihrer Beschaffenheit erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar, so gilt die Frist von 7 Tagen ab der Erkennbarkeit dieser Mängel. Eine Überprüfung gemäß § 377 UGB ist aber jedenfalls vor der Verarbeitung der gelieferten Ware vorzunehmen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden lediglich das Recht der Verbesserung der Leistung durch INDELO Thomas Stangl. Das Recht auf Wandlung und Preisminderung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Mangelhaftigkeit eines Teiles der Lieferung berechtigt jedenfalls nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Nach Verstreichen der oben genannten Frist bzw. mit der Verarbeitung gilt die Ware als genehmigt. Lässt sich INDELO Thomas Stangl diesbezüglich dennoch in Verhandlungen, Gespräche oder Ähnliches ein, so gilt dies nicht als Verzicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge zu spät erhoben oder nicht ausreichend ausgeführt wurde.
Jedenfalls ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialen oder unsachgemäße Montage seitens des Kunden entstehen. Gewährleitungsansprüche erlöschen weiters, wenn durch den Kunden oder durch Dritte an INDELO Thomas Stangl Änderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Für Mängelbehebungsarbeiten, die im Betrieb des Kunden vorzunehmen sind, stellt der Kunde INDELO Thomas Stangl die erforderlichen Hilfskräfte, Hilfsmaterialien und Werkzeuge unentgeltlich zur Verfügung.
Hinsichtlich jener Waren, die INDELO Thomas Stangl von Dritten bezieht, stellen Abweichungen des verwendeten Materials nur dann einen Mangel dar, wenn diese die in den Lieferbedingungen des Lieferanten angegebenen Toleranzgrenzen überschreiten. Für die Nichtechtheit, Veränderlichkeit oder für Abweichungen der Farbe dieser Waren haftet INDELO Thomas Stangl nicht. Holz ist ein Unikat, daher kann INDELO Thomas Stangl bei einer Nachorder keine 100%ige Farbgleichheit gewährleisten.
Der Kunde befreit INDELO Thomas Stangl ausdrücklich von einer Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).
10. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von INDELO Thomas Stangl beruhen. Darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche jedenfalls bei verspäteter Reklamation ausgeschlossen. Mängel, für die eine Gewährleistung nach den vorliegenden Geschäftsbedingungen von INDELO Thomas Stangl ausgeschlossen wurde, sind auch nicht im Wege des Schadenersatzes geltend zu machen.
INDELO Thomas Stangl wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen.
Schadenersatz, der dem Kunden von INDELO Thomas Stangl zu leisten ist, ist betragsmäßig mit der Höhe der Netto- Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden sowie für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden wird ausgeschlossen.
11. Rücktrittsrecht
Ungeachtet der unter Punkt 7 genannten Gründe, ist INDELO Thomas Stangl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn
– die Ausführung einer Lieferung, der Beginn oder Fortsetzung der Leistung aus Gründen unterbleibt, die der Kunde zu verantworten hat bzw. diese unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird,
– sich der Kunde trotz Bedenken über seine Bonität weigert, auf Verlangen von INDELO Thomas Stangl in Vorleistung zu treten, vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu leisten oder eine ausreichende Finanzierung nachzuweisen,
– über den Kunden ein Konkursverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Ein Rücktritt vom Vertrag kann seitens von INDELO Thomas Stangl ohne Setzung einer Nachfrist erfolgen. INDELO Thomas Stangl hat – unbeschadet ihrer Schadenersatzansprüche – Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen sowie der in Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen. Auch ohne erfolgte Lieferung oder Leistung seitens von INDELO Thomas Stangl sind deren Vorbereitungshandlungen in Hinblick auf den Vertrag zu ersetzen.
12. Namen- und Markenaufdruck
INDELO Thomas Stangl ist berechtigt, ihren Firmen- bzw. ihre Markennamen an den zur Ausführung gelangenden Produkten anzubringen.
13. Urheberrecht
Der Kunde ist verpflichtet, INDELO Thomas Stangl gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie Persönlichkeitsrechten schad- und klaglos zu halten.
14. Betriebskosten
INDELO Thomas Stangl ist berechtigt, nach Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen einer angemessenen Nachfrist, sämtliche fälligen Forderungen gegen den Kunden zur Betreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Kosten, die aus einer solchen Betreibung entstehen, sind durch den Kunden zu tragen. Gleiches gilt für die gerichtliche Verfolgung der Ansprüche von INDELO Thomas Stangl.
Der Geschäftsführer des Kunden verpflichtet sich durch Unterfertigung der ersten Bestellung bei INDELO Thomas Stangl zur Übernahme sämtlicher Betreibungskosten, die aus der Geschäftsbeziehung seines Unternehmens mit INDELO Thomas Stangl entstehen. Der Geschäftsführer nimmt zu Kenntnis und gibt seine Zustimmung, dass diese Verpflichtung auch alle weiteren vom Kunden getätigten Bestellungen umfasst, selbst wenn diese nicht vom Geschäftsführer persönlich unterfertigt werden.
15. Anzuwendendes Recht
Auf Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und INDELO Thomas Stangl ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
16. Beweislastverteilung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihn hinsichtlich aller von ihm geltend gemachten Mängel, Schäden, Nichterfüllungen, Obliegenheitsverletzungen und sonstigen Vertragsverstößen aus der Geschäftsbeziehung mit INDELO Thomas Stangl die Behauptungs- und Beweislast trifft.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von INDELO Thomas Stangl. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wels. INDELO Thomas Stangl hat jedoch das Recht, sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag beim Handelsschiedsgericht in Wien anhängig zu machen. Für Klagen gegen Verbraucher iSd KSchG gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG